2306/23 | Schulsozialarbeiter/innen erhalten in ihrer Tätigkeit Kenntnis von einer Vielzahl personenbezogener Daten sowie von Ereignissen, die persönliche Geheimnisse im Sinne des Strafgesetzbuches sind. Gelingende Schulsozialarbeit basiert einerseits auf Vertrauensschutz. Andererseits wird der Informationsaustausch zwischen Schule, Elternhaus, Ämtern und Behörden häufig als sinnvoll und notwendig erachtet. Inwieweit dieser Austausch den Vorgaben des Datenschutzes entspricht beziehungsweise wann ein solcher Austausch möglich ist, wird im Seminar anhand der gesetzlichen Regelungen und praktischer Beispiele aus der Schulsozialarbeit beantwortet. Zentrale Themenfelder sind: Kurzdarstellung der wesentlichen rechtlichen Vorschriften: - Berufliche Schweigepflicht für Sozialarbeiter/innen (§ 203 StGB), - das System, die relevanten Regelungen und Begriffsbestimmungen der Datenschutzgesetze, einschließlich der EU-Datenschutzgrundverordnung, - Schulgesetz und Datenschutzverordnung an Schulen. Spezielle Fragestellungen im Rahmen der Schulsozialarbeit, insbesondere Kinderschutzverfahren in der Schule. Einsichtsrecht in Schülerakten. Auskunftspflichten gegenüber der Schulleitung. Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten. Auskunfts- und Meldepflichten gegenüber Ämtern und Behörden (Polizei, Justiz, Ausländerbehörden). |
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Info | |
Termine | 31.05.2023 |
Zielgruppe | Fachkräfte öffentlicher und freier Träger der Jugendarbeit, schulbezogenen Jugend(sozial)arbeit, Schulstationen, Lehrer:innen aus Berlin und Brandenburg |
Teilnahmezahl | maximal 30 |
Dozent/in | Prof. Marion Hundt |
Verantwortlich | Roman Riedt |
Ort | Online-Veranstaltung |
Anmeldeschluss | 19.04.2023 |
Sozialpädagogisches Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB)
Königstr. 36 B
14109 Berlin
Tel.: 030/48481-0
Fax: 030/48481-120