


Das Kindeswohl orientiert sich als unbestimmter Rechtsbegriff an den Grundbedürfnissen und Grundrechten von Kindern und Jugendlichen, am gesamten Wohlergehen eines jungen Menschen sowie seiner gesunden Entwicklung.
Der gesetzliche Schutzauftrag kann nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn sich jede einzelne Fachkraft ihrer diesbezüglichen Verantwortung stellt sowie Rechtsgrundlagen und Verfahrensstandards kennt und sicher anwenden kann.
Während das Fortbildungsangebot in den drei Fachbereichen auf die spezifischen Fortbildungsbedarfe der jeweiligen Fachkräftegruppen in ihren Arbeitsfeldern abgestimmt ist, ist es das Ziel der arbeitsfeldübergreifenden Formate, Vernetzung und Austausch der Fachkräfte verschiedener Professionen sowie aus unterschiedlichen Arbeitsfeldern zu fördern. Denn Fachkräfte mit einem fundierten Wissen von Strukturen, Prozessen und Inhalten anderer Disziplinen können zielgerichteter und effektiver Netzwerke nutzen sowie sicherer bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung agieren.
Für Fachkräfte der Jugendhilfe ohne oder mit nur geringer Vorerfahrung im Kinderschutz bieten wir wegen der sehr großen Nachfrage weiterhin mehrere Veranstaltungen zum Basiswissen Kinderschutz und zur Gesprächsführung mit Erziehenden und betroffenen Kindern und Jugendlichen an.
Auch die seit vielen Jahren stark nachgefragte einjährige Zertifikatsweiterbildung zur insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz gemäß § 8 a SGB VIII für Berliner Fachkräfte aller Arbeitsfelder der Kinder und Jugendhilfe findet 2023 statt. Ein Kurs wird im April, ein zweiter im Oktober beginnen. Um den fachlichen Austausch und die Qualifizierung zu Spezialthemen auch nach der Fortbildung zu gewährleisten, gibt es zudem Aufbauseminare speziell für IseF-Fachkräfte.