Auftrag

Sozialpädagogische Fortbildung Berlin-Brandenburg

Die sozialpädagogische Fortbildung der Länder Berlin und Brandenburg ist seit dem 01.01.2007 per Staatsvertrag zum Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg (SFBB) zusammengeführt. Den Staatsvertrag und die dazugehörige Verwaltungsvereinbarung finden Sie als Anlage.

Das SFBB wendet sich auf Grundlage des Staatsvertrages und in Erfüllung des bundesgesetzlichen Auftrags gem. § 72 Abs. 3 SGB VIII in Verbindung mit § 85 Abs. 2 SGB VIII an die in Berlin und Brandenburg tätigen Sozialpädagogischen Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe.

Der Bund hat den Ländern die Aufgabe übertragen, die Tätigkeit der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe und deren Weiterentwicklung anzuregen, zu fördern sowie auf den gleichmäßigen Ausbau von Einrichtungen und Angeboten hinzuwirken. Sowohl für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe als auch für den qualitativen Ausbau hat die Fortbildung der Fachkräfte eine sehr hohe Bedeutung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind verpflichtet, die Fortbildung und Praxisberatung der Beschäftigten sicherzustellen.

Als sachlich zuständig für die Fortbildung bestimmt § 85 Abs. 2 SGB VIII den überörtlichen Träger der Jugendhilfe. Nach dem Ausführungsgesetz für die Kinder- und Jugendhilfe (AG KJHG) ist es das Land Berlin. Per Staatsvertrag ist geregelt, dass Berlin diese Aufgabe auch für Brandenburg erfüllt. 

Berlin und Brandenburg gewährleisten die Angebote zur fachlichen Qualifikation in Form des Jahresangebots des SFBB.

Zur Seite des Landes Berlin www.berlin.de

Zur Seite des Landes Brandenburg www.brandenburg.de

Anlagen