Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen entsprechen dem Stand bei Redaktionsschluss des Jahresprogramms 2025. Änderungen auch im laufenden Fortbildungsjahr sind vorbehalten. Die jeweils aktuellen Teilnahmebedingungen finden Sie auf der Homepage des SFBB. Mit Ihrer verbindlichen Anmeldung akzeptieren Sie die jeweils aktuellen Teilnahmebedingungen.
Den Termin, bis zu dem Ihre Anmeldung unter Berücksichtigung notwendiger organisatorischer Vorläufe erbeten wird, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Veranstaltung. Bitte klären Sie vorab mit Ihrem Arbeitgeber (bzw. Dienstherrn), dass Ihrer Teilnahme an der Veranstaltung keine dienstlichen Belange entgegenstehen. Auch Ihre ggf. bevorzugte Berücksichtigung gem. § 164 Abs. 4 Ziffer 2 SGB IX (bei Schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Personen) und eine Kostenübernahme teilnahmebedingt entstehender unvermeidlich erhöhter Kosten für die Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren oder pflegebedürftigen Angehörigen (siehe auch § 9 Abs. 6 Landesgleichstellungsgesetz-LGG- Berlin) bitten wir vorab zu klären. Nutzen Sie bitte, sofern nicht andere Hinweise im Ausschreibungstext enthalten sind, möglichst die Online-Anmeldung auf unserer Homepage aus der von Ihnen ausgewählten Veranstaltung heraus und füllen Sie diese vollständig, mindestens alle Pflichtfelder, aus. Ein der Online-Anmeldung inhaltlich entsprechendes Anmelde-Formular (am Rechner als auch ggf. manuell ausfüllbar) finden Sie zusätzlich auf unserer Homepage https://sfbb.berlin-brandenburg.de. Wenn Sie dieses Formular verwenden wollen, füllen Sie es bitte deutlich lesbar und ebenfalls vollständig (mind. alle nicht als freiwillig gekennzeichneten Felder) aus und unterschreiben Sie es eigenhändig.
Bitte benutzen Sie keinen Stempel. Unvollständige oder unleserliche Anmeldungen werden nicht berücksichtigt (auch die Nichtangabe der persönlichen Adressdaten führt regelmäßig dazu, dass die Anmeldung nicht berücksichtigt wird). Für die Teilnahme an Onlineangeboten melden Sie sich bitte ausschließlich online an und beachten die Datenschutzhinweise und die zusätzlich nötige Einwilligungserklärung.
Die Anmeldung zu Veranstaltungen in Verantwortung von Kooperationspartnern erfolgt in der Regel direkt über diese Partner, ein entsprechender Hinweis ist bei der Veranstaltung gegeben.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Vorbereitung, Durchführung und Evaluation einschließlich statistischer Auswertung der Fortbildungsveranstaltungen.
Ihre persönlichen Adressdaten (Wohnsitz) sind wegen Ihrer Eigenschaft als Vertragspartner/in des SFBB aus rechtlichen Gründen erforderlich (Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe b der Datenschutz-Grundverordnung [DS-GVO]). Weitere persönliche Kontaktdaten, insbesondere Email, sind für die Kommunikation im Fortbildungsbetrieb wichtig und werden dringend erbeten. Für statistische und Evaluationszwecke werden ausschließlich anonymisierte Daten verwendet. Weitere Hinweise können Sie der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des SFBB auf seiner Homepage sowie den zentralen Datenschutzerklärungen von www.berlin.de und www.berlin-brandenburg.de entnehmen.
Häufig sind mehr Anmeldungen als Plätze pro Veranstaltung vorhanden. Die dann notwendige Auswahl nehmen die Verantwortlichen des jeweiligen Fachbereiches vor. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme. Sollte die Zahl der Anmeldungen zu gering sein, kann eine Veranstaltung abgesagt werden.
Hier finden Sie die Kriterien zur Teilnehmenden-Auswahl.
Zu- und auch Absagen erhalten Sie in der Regel eine Woche nach Ablauf des Anmeldezeitraums in der Regel per Mail. Mit der Zusage des SFBB auf Ihre Anmeldung kommt ein Fortbildungsvertrag zwischen Ihnen und dem SFBB zustande. Die schriftliche Zusage enthält eine Zahlungsaufforderung mit der Höhe des zu entrichtenden Teilnahmeentgelts und den erforderlichen Zahlungsdaten. Bitte zahlen Sie das Teilnahmeentgelt erst nach Erhalt der schriftlichen Zusage und Zahlungsaufforderung mit dem angegebenen Kassenzeichen.
Sollte das Teilnahmeentgelt bis zum angegebenen Termin nicht gezahlt worden sein (es zählt der Zahlungseingang beim SFBB), wird einmalig mit einer Nachfrist von einer Woche erinnert. Verstreicht auch dieses Zahlungsziel ergebnislos, wird der Platz in der Veranstaltung anderweitig vergeben. Bei einer eventuellen Absage der Veranstaltung durch das SFBB werden bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig erstattet.
In der Regel finden die Veranstaltungen auf dem Gelände des Jagdschlosses Glienicke nahe der Glienicker Brücke im Berliner Ortsteil Wannsee (Bezirk Steglitz- Zehlendorf) statt.
Seminar- und Arbeitsgruppenräume sowie Tagungssäle befinden sich in mehreren Gebäuden auf dem Gelände (überwiegend barrierefrei). Um Wartezeiten an der Rezeption und beim Mittagessen zu vermeiden, beginnen die Seminare zu versetzen Zeiten. Teilweise finden Veranstaltungen auch außerhalb des Jagdschlosses Glienicke statt. Zeit, Ort und weitere Hinweise zu Ihrer Veranstaltung entnehmen Sie bitte Ihrer schriftlichen Zusage.
Ein barrierefreier Zugang ist leider nicht für alle Seminarräume und Übernachtungszimmer gegeben. Wenn ein solcher Zugang erforderlich ist, kreuzen Sie dies bei Anmeldung an oder nehmen per Email an info@sfbb.berlin-brandenburg.de oder telefonisch jeweils unter Angabe der Seminarnummer Kontakt zu uns auf. Wenn Sie Anspruch auf eine Assistenz haben, bitten wir dies ebenfalls auf dem Anmeldebogen anzugeben oder auf dem oben geschilderten Weg mitzuteilen, damit wir dies berücksichtigen können. Auch die Möglichkeit der Nutzung veranstaltungsnaher KFZ-Stellplätze nahe dem Schlossgebäude wird bei entsprechendem Bedarf geschaffen. Erforderliche Hilfsmittel werden auf (bitte möglichst frühzeitige) Anforderung bereitgestellt.
Bei Zusage des SFBB auf Ihre Anmeldung hin entstehen Ihnen als Berliner oder Brandenburger Fachkraft der Kinder- und Jugendhilfe in der Regel unabhängig vom Veranstaltungsformat folgende Kosten: - Teilnahme(TN)-Entgelt in Höhe von 10€/Tag (bei Tagungen 15€/Tag), bei Veranstaltungen bis zu 4 Stunden 5€ pro halben Tag sowie ggf. Kosten für Übernachtung (inklusive Frühstück und Abendessen) in Höhe von 25€/Nacht). Die Kostenübernahme oder -erstattung klären Sie bitte vor Ihrer Anmeldung mit Ihrem Arbeitgeber/Dienstherrn. Sollten Kapazitäten frei sein, werden auch Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe aus anderen Bundesländern berücksichtigt. Deren Teilnahmeentgelt beträgt 37€/Tag (bei Tagungen 42€/Tag). Abweichende Entgelte (z. B. Übernachtungen, Fachexkursionen) sind ggf. gesondert ausgewiesen.
Es können zusätzliche Materialkosten anfallen, die gesondert berechnet werden, z. B. bei Readern. Kopierkosten sind bei notwendigem und angemessenem Umfang enthalten. Bei ganztägigen Seminaren am Standort Jagdschloss Glienicke und an ausgewählten externen Standorten ist ein warmes Mittagessen (vegetarisch oder Mischkost) inklusive. Der Verzicht auf das Mittagessen führt nicht zur Reduzierung des Teilnahmeentgelts. Mit kalten und warmen Getränken sowie zusätzlichen Snacks können Sie sich am Standort Jagdschloss Glienicke an Münz-Automaten versorgen. Hinweise zur Versorgung an externen Standorten entnehmen Sie bitte Ihrer schriftlichen Zusage.
Für Ihre Teilnahme ist die fristgerechte Überweisung des Teilnahmeentgelts Voraussetzung. Barzahlung ist nur ausnahmsweise möglich.
Sollten Sie doch nicht teilnehmen können, informieren Sie bitte – auch wenn Sie noch keine schriftliche Zusage erhalten haben sollten – umgehend unter Angabe der Veranstaltungs-Nr. das Veranstaltungsmanagement des SFBB, damit ggf. eine Ersatzperson oder ein/e Interessierte/r von der Warteliste nachrücken kann.
Wenn Sie aus dienstlichen Gründen an einer Veranstaltung nicht teilnehmen, erfolgt keine Erstattung von Kosten durch das SFBB. Bitte wenden Sie sich in einem solchen Falle an Ihren Arbeitgeber/Dienstherren. Wenn Sie aus nichtdienstlichen Gründen an einer Veranstaltung nicht teilnehmen, ist Voraussetzung für eine teilweise Erstattung der Kosten das Vorliegen einer schriftlichen Geltendmachung (auch per Fax oder per E-Mail) durch Sie, welche spätestens bis zum 14. Kalendertag vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn (bei geschlossenen Reihen: vor dem Beginn der Reihe) beim SFBB eingegangen sein muss. Bereits gezahlte Teilnahmeentgelte werden bei Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen unter Einbehaltung eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von z. Zt. 10€ (bei Tagungen: 15€) erstattet. Ist die 14-Tage-Frist nicht eingehalten, erfolgt keine Erstattung.
Im Falle kurzfristig eingetretener, nachvollziehbar unvorhersehbarer und dringender persönlicher Gründe nimmt das SFBB auf schriftlichen Antrag eine Einzelfallprüfung vor. Hierzu müssen (Ausschlussfrist) binnen 14 Tagen nach Beginn der betreffenden Veranstaltung (bei geschlossenen Reihen: nach dem Beginn der Reihe) die dringenden persönlichen Gründe zusammen mit dem Antrag dargelegt und glaubhaft gemacht werden. Es zählt der Eingang beim SFBB. Eine eventuelle Erstattung erfolgt unter Einbehaltung eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von z. Zt.10€ (bei Tagungen: 15€). Eine Anrechnung gezahlter Teilnahmeentgelte und evtl. weiterer Kosten auf andere Veranstaltungen erfolgt nicht. Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. Gezahlte Teilnahmeentgelte können nicht für andere Veranstaltungen ‚mitgenommen‘ werden. Beim Tausch von Teilnehmenden findet keine Verwendung/Anrechnung von gezahlten TN-Entgelten statt.
Am Ende der Fortbildungsveranstaltung erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung des SFBB, sofern alle an Sie gerichteten veranstaltungsbezogenen finanziellen Forderungen des SFBB ausgeglichen sind. Eine aus diesem Grund ggf. zurückgehaltene Teilnahmebescheinigung wird Ihnen nach vollständigem Zahlungseingang zugesandt.
Wir freuen uns, wenn Sie im Jagdschloss Glienicke auch übernachten. Es stehen Doppel- und Einzelzimmer mit einfachem Standard zur Verfügung, teilweise rollstuhlgerecht und mit barrierefreiem Bad. Auch Doppelzimmer werden als Einzelzimmer vergeben und nur auf Ihren Wunsch doppelt belegt. Die Übernachtung in Glienicke (inkl. Abendessen und Frühstück) kostet für Teilnehmende an den Fortbildungsveranstaltungen 25€ pro Nacht (Änderungen vorbehalten). Dieser Betrag fällt zusätzlich zum Teilnahmeentgelt an.
Angemeldete, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet. Ihren Übernachtungswunsch bitten wir auf dem Anmeldeformular anzugeben. Die Übernachtung kann nur für die gesamte Dauer einer Veranstaltung bzw. eines Moduls einer Seminarreihe gebucht werden. Auch die Abendanreise am Vortag ist außer sonn- und feiertags in den meisten Fällen möglich (bitte bis 17:30 Uhr). Mit der schriftlichen Zusage wird Ihnen mitgeteilt, ob Ihrem Übernachtungswunsch entsprochen werden kann. Aufgrund der baulichen Sanierungsmaßnahmen im Jagdschloss Glienicke sind die Übernachtungsmöglichkeiten derzeit begrenzt.
Wir empfehlen die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus Berlin: Bus 316 vom Bahnhof Wannsee, aus Potsdam: Tram 93 bis Glienicker Brücke). Sollten Sie mit eigenem Fahrzeug anreisen, parken Sie bitte entlang der Königstraße (Fußweg bis ins Jagdschloss - Rezeption - etwa 5 bis 10 Minuten). Links vom Eingang zum Schlosshof befindet sich ein Fahrradabstellplatz. Parkplätze und Fahrradabstellmöglichkeiten stehen im Jagdschloss Glienicke (UNESCO-Welterbe-Stätte) nur in sehr begrenzter Zahl zur Verfügung. Mit Rücksicht auf die zahlreichen Fußgänger/innen ist das Fahrradfahren auf dem Schlosshof nicht gestattet.
Auch für die externen Standorte wird die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln empfohlen.
Entsprechende Anreiseempfehlungen werden auf der Homepage des SFBB https://sfbb.berlin-brandenburg.de veröffentlicht.
Bei den Veranstaltungen des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin- Brandenburg handelt es sich um berufliche Fortbildungsangebote entsprechend dem gesetzlichen Auftrag gemäß §§ 72, 82, 85 Abs. 2 Nr. 8 SGB VIII sowie unter anderem nach § 52 AGKJHG Berlin und
§ 10 Kita-Gesetz Brandenburg.
Für Fortbildungen, die ausnahmsweise an Samstagen und/oder Sonntagen stattfinden, klären Sie bitte vorab mit Ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn, ob entsprechende Ausgleichszeiten oder Zuschläge gewährt werden.
Das SFBB hat im Verhältnis zu den Teilnehmenden keine Arbeitgeberfunktion. Das SFBB nimmt keine Auswahl der Personen vor, die sich insgesamt beim SFBB anmelden.
Bei der Entscheidung des SFBB über die Zulassung zur Veranstaltung werden Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen gemäß § 164 Abs. 4 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
Der Hauptpersonalrat für die Behörden, Gerichte und nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin hat im Rahmen seiner Zuständigkeit die Rahmenbedingungen dieses Programms mitbestimmt, die Hauptschwerbehindertenvertretung ist angehört worden.
Veranstaltungen nach den Bildungsurlaubsgesetzen der Länder werden vom SFBB nicht angeboten.
Eine Haftung des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin-Brandenburg für Schäden aus Unfällen, aus Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl ist ausgeschlossen.