Kinderrechte und Kinderschutz

Das Kindeswohl orientiert sich als unbestimmter Rechtsbegriff an den Grundbedürfnissen und Grundrechten von Kindern und Jugendlichen, am gesamten Wohl­ergehen eines jungen Menschen sowie seiner gesunden Entwicklung.

Mit dem neuen Kinder- und Jugend­stärkungsgesetz­ (KSJG)­ sollen vor­ allem­ Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit besonderem Unterstützungsbedarf gestärkt werden. Ein besserer Kinder­- und Jugendschutz ist dabei eine zentrale Forderung. Er soll ermöglicht werden über eine Stärkung der gemeinsamen Verantwortungsgemeinschaft aller Fachkräfte der Kinder­ und Jugendhilfe, eine stärkere Sensibilisierung der Fachkräfte für die Kinder und Jugendlichen mit besonderen Bedarfen (inklusive Kinderschutz) sowie der Kooperations­beziehungen zu den Fachkräften der angrenzenden Ressorts.

Dieser Auftrag fordert von den Fachkräften eine acht­same, ­verantwortungsvolle, selbstreflexive­ Haltung­ und­ das­ notwendige Fachwissen. Sie müssen bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines jungen Menschen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen, eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzuziehen und die Erziehungsberechtigten sowie das Kind beziehungsweise die oder den Jugendlichen in die Gefährdungseinschätzung mit einbeziehen (soweit dadurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht infrage gestellt wird). Dazu gehört auch, dass die Fachkräfte bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.

Der gesetzliche Schutzauftrag kann nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn sich jede einzelne Fachkraft ihrer diesbezüglichen Verant­wortung stellt sowie Rechtsgrundlagen und Verfahrensstandards kennt und sicher anwenden kann.

Während das Fortbildungsangebot in den drei Fachbereichen auf die spezifischen­ Fortbildungsbedarfe­ der­ jeweiligen­ Fachkräftegruppen­ in­ ihren­ Arbeitsfeldern­ abgestimmt­ ist, ist es das­ Ziel­ der arbeitsfeldübergreifenden Formate, Vernetzung und Austausch der­ Fachkräfte­ verschiedener­ Professionen­ sowie­ aus­ unterschiedlichen Arbeitsfeldern zu fördern. Denn Fachkräfte mit einem fundierten Wissen­ von­ Strukturen, ­Prozesse­n und­ Inhalten­ anderer­ Disziplinen können zielgerichteter und effektiver Netzwerke nutzen sowie sicherer bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung agieren.

Kinderrechte sind Menschenrechte. Das Übereinkommen über die Rechte des Kindes gehört zu den internationalen Menschenrechtsverträgen der Vereinten Nationen (UN­-Kinderrechts­konvention). ­

Mit der Einführung des KJSG erwartet der Gesetzgeber (nicht nur) von der Kinder­- und Jugendhilfe eine noch verbindlichere und evaluierbare Einhaltung der Kinderrechte und damit die Teilhabe oder zumindest die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in allen sie betreffenden Kontexten.

Dementsprechend werden die Fortbildungsangebote die­ Themenkomplexe­ Teilhabe, ­Beteiligung, Grundlagen rechtlicher Dimensionen und Verfahrensstandards aufgreifen und die Kinderrechte in allen Veranstaltungen intensiv in den Fokus nehmen.

Für Fachkräfte der Jugendhilfe ohne oder mit nur geringer Vorerfahrung­ im­ Kinderschutz­ bieten wir wegen­ der­ sehr­ großen Nachfrage weiterhin mehrere Veranstaltungen zum Basiswissen Kinderschutz und zur Gesprächsführung mit Erziehenden und betroffenen Kindern und Jugendlichen an.

Auch die seit­ vielen­ Jahren­ stark nachgefragte einjährige Zertifikatsweiterbildung zur insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz gemäß § 8 a SGB VIII für Berliner Fachkräfte aller Arbeitsfelder der Kinder­ und Jugendhilfe findet 2023 statt. Ein Kurs­ wird im­ April, ein­ zweiter­ im­ Oktober­ beginnen.­ Um­ den­ fachlichen Austausch­ und­ die Qualifizierung­ zu­ Spezialthemen­ auch nach der Fortbildung zu­ gewährleisten, gibt es zudem Aufbauseminare speziell für IseF­-Fachkräfte.