Den Termin, bis zu dem Ihre Anmeldung erbeten wird, können Sie der jeweiligen Veranstaltung entnehmen. Bis zu diesem Termin erfolgt keine Prüfung oder Auswahl durch das SFBB, diese findet erst danach statt. Häufig sind dann mehr Anmeldungen als Plätze pro Veranstaltung vorhanden, daher müssen die Verantwortlichen des jeweiligen Fachbereiches eine Auswahl vornehmen. Diese wird nach den folgenden
Kriterien der TN*innen-Auswahl im SFBB
(wenn nicht spezifischer definiert; bei Ausnahmen immer Absprache mit Fortbildungsreferent*in) vorgenommen:
- Je nach definierter Zielgruppe der Fachkräfte
- Überörtlich: Berlin (61%) & Brandenburg (39%)
Gesamtstädtisch: nur Berliner Fachkräfte
- Fachübergreifend: analog der Verteilung im Feld, zugleich gute Mischung aus allen Arbeitsfeldern der KJH erforderlich (max. 50% der Fachkräfte aus dem AF Kita)
- Gerechte Trägerverteilung
- Jugendarbeit: 20% öffentlich / 80% freie Träger
- Kita: 30% öffentlich (Eigenbetriebe) / 70% freie Träger
- HzE: 100% freie Träger (es gibt keine öffentlichen Angebote)
- Jugendämter: Ca. 1000 Beschäftigte in den Berliner Jugendämtern, die mit Fragen der HzE (Leistungsgewährung/Kostenübernahme) beschäftigt sind (12 Träger = Bezirksämter)
- wenn Bewerbungen mehrerer TN*innen aus e i n e r Einrichtung/Abteilung Zulassung nur einer Person (außer bei spezifischen Formaten/begründeten Bedarfen)
- Genderspezifische Indikatoren: Männer 20%, Frauen 80% ausgewogene Verteilung analog der Grundgesamtheit im Arbeitsfeld
- Ausgewogene Altersmischung
- Verteilung über die Regionen: Landkreise in BB (ferne Landkreise berücksichtigen!) und Bezirke in Berlin
- Eigenschaft als schwerbehinderter (GdB mind. 50 v. H.) Mensch oder Gleichstellung
Bei der Entscheidung des SFBB über die Zulassung zur Veranstaltung werden Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen gemäß § 164 Abs. 4 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.