Istanbul-Konvention: Menschenrecht auf gewaltfreies Leben in Deutschland
Alle vier Minuten wird in Deutschland eine Frau Opfer häuslicher Gewalt, in rund 80 Prozent der Fälle ist der Täter ein Mann - häufig der eigene (Ex-)Partner. Allein im Jahr 2023 wurden 360 Femizide gezählt. Wenn Kinder im Haushalt leben, sind auch sie von der Gewalt mitbetroffen. Studien belegen, dass Gewalterfahrungen aus der Kindheit oft unbewusst in die erwachsene Beziehungsgestaltung übernommen werden. Es findet eine transgenerationale Weitergabe von Gewalt statt.
In den letzten Jahren ist ein deutlicher Anstieg der dokumentierten Fälle von geschlechtsspezifischer Gewalt zu verzeichnen: Patriarchale Gewalt ist kein privates, sondern ein strukturelles und gesamtgesellschaftliches Problem.
Spätestens seit dem Inkrafttreten des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (kurz: Istanbul-Konvention) im Jahr 2018 in Deutschland ist klar: Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine Menschenrechtsverletzung. Betroffene und ihre Kinder haben einen Rechtsanspruch auf Unterstützung und Schutz vor häuslicher Gewalt. Vielfältige präventive Maßnahmen zur Gleichstellung und zum Abbau geschlechtsspezifischer Diskriminierung müssen umgesetzt, bestehende Gesetze und Verfahren zur Strafverfolgung angepasst werden. Eine große Aufgabe, die nur in gemeinsamer Anstrengung von staatlichen Akteuren und zivilgesellschaftlichen Organisationen bewältigt werden kann.
Der Fachtag „Istanbul-Konvention: Menschenrecht auf ein gewaltfreies Leben in Deutschland“ setzt sich in Vorträgen, Workshops und Diskussionen mit den Anforderungen der Istanbul-Konvention auseinander. Dabei geht es vor allem um die in der Konvention beschriebenen Zielgruppen, ihren Geltungsbereich, den aktuellen Stand der Umsetzung in Deutschland, notwendige politische und präventive Maßnahmen, das materielle Recht sowie den Schutzanspruch der Betroffenen und ihrer Kinder. Durch die Auseinandersetzung sollen Fachkräfte aus verschiedenen Arbeitsfeldern des Sozial-, Erziehungs- und Bildungswesens in ihrer Handlungskompetenz gestärkt werden und Strategien zur Umsetzung der Konvention im eigenen Arbeitsfeld entwickeln.
BIG e.V. – Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen
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