Dialogtreffen zur Gründung einer Berliner Selbstvertretung von jungen Menschen in den stationären Hilfen

Junge Menschen haben ein Recht auf Beteiligung – dies ist sowohl zentraler Bestandteil der UN-Kinderrechtskonvention als auch des Kinder- und Jugendhilferechts.

Mit Inkrafttreten des KJSG 2021, wurden unter anderem die Beteiligungsrechte von jungen Menschen in den Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe gestärkt und gesetzlich verankert mit dem Ziel, sie zur Mitgestaltung ihrer eigenen Lebenswirklichkeit zu animieren, sensibilisieren, informieren und zu vernetzen.

Die Gründung einer Berliner Selbstvertretung der jungen Menschen aus den stationären Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe ist ein wichtiger Schritt hin zu einer Umsetzung der Beteiligungsrechte auf Landesebene.

Am 22.05.2025 werden wir in diesem ersten Schritt gemeinsam mit Ihnen als Fachkräfte und Trägervertreter/innen die Rahmenbedingungen betrachten, die eine berlinweite Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Form einer Selbstvertretung aus den stationären  Jugendhilfeeinrichtungen möglich machen.

Anlagen