Recht

Der jeweilige Auftrag der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe und der Fachdienste der Ämter wird einerseits durch die aktuelle sozialpädagogische Fachlichkeit, andererseits in erheblichem Maße aber auch durch Rechtsnormen definiert. Fach- und Leitungskräfte in den Einrichtungen und Fachdiensten des Jugendamts wie dem Allgemeinen Sozialen Dienst, dem Teilhabefachdienst, der Vormundschaft, dem Pflegekinderdienst sowie der Elterngeld- und Unterhaltsvorschussstelle müssen diese Rechtsnormen kennen und verstehen und in sozialpädagogische Praxis übersetzen können. Dies gilt zunächst für bestehende Rechtsinhalte wie Örtliche Zuständigkeit, Datenschutz und Aufsichtspflicht, deren Kenntnisnahme insbesondere für Neueinsteiger/innen im Arbeitsfeld von Bedeutung ist.

Wie im Einleitungstext erwähnt, wurden in den vergangenen Jahren wichtige neue Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht. Das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KSJG) aus dem Jahr 2021 ist ein Mantelgesetz, das stufenweise im Verlauf mehrerer Jahre Änderungen in verschiedenen, für die Kinder- und Jugendhilfe wichtigen Gesetzestexten vorsieht. Neben JGG (Jugendhilfe im Strafverfahren), FamFG (Familiengerichtsbarkeit), KKG (Kinderschutzgesetz) und SBG IX (Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) sind im zentralen Gesetzeskorpus der Kinder- und Jugendhilfe, dem SGB VIII, seit Mai 2021 zahlreiche Änderungen in Kraft getreten. Insbesondere wird mit § 9 SGB VIII die Grundrichtung der Erziehung und Gleichberechtigung von jungen Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe benannt, die auch auf die Ausrichtung der Angebote im Rahmen der Hilfen zur Erziehung Einfluss nehmen wird. Zudem wurde das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts verabschiedet, das am 01.01.2023 in Kraft getreten ist, und ein Adoptionshilfegesetz auf den Weg gebracht.

Fach- und Leitungskräfte müssen diese Neuerungen und Änderungen kennen und verstehen, um ihre Praxis auch in Zukunft rechtskonform gestalten und auf dieser Basis Kinder, Jugendliche und Familien stärken zu können.

Ein Programmschwerpunkt wird daher auch im Jahr 2025 auf Fortbildungen zu den Rechtsnormen liegen, die den Arbeitsfeldern der verschiedenen Fachkräftegruppen zugrunde liegen. Dabei wird es zum einen ein Angebot geben, in dem Fachkräfte sich über bestehende Gesetze und Regelungen informieren können und in dem deren Transfer in die sozialpädagogische und Behördenpraxis besprochen wird. Zum anderen wird es auch weiterhin ein breites Angebot an Veranstaltungen geben, in denen Fachkräfte Informationen über die in Kraft getretenen Gesetzesnovellen erhalten und die Auswirkungen auf ihr Arbeitsfeld reflektieren können.