Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe und Fachdienste der Jugendämter

Einführung

In den vergangenen Jahren wurden mehrere wichtige Gesetzesnovellen auf den Weg gebracht, die Fachkräfte der Hilfen zur Erziehung, der Eingliederungshilfe und der Fachdienste der Jugendämter zu einer veränderten Praxis aufrufen.  Die Begleitung und Unterstützung der Umsetzung der neuen Rechtsverordnungen in der Praxis wird daher auch noch 2025 eine zentrale Stellung in unserem Programm einnehmen.

Es wurde ein Adoptionshilfegesetz auf den Weg gebracht und ein Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts verabschiedet, das am 01.01.2023 in Kraft treten wird. Vor allem aber wurde mit dem neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KSJG) ein Mantelgesetz verabschiedet, das in verschiedene, für die Kinder- und Jugendhilfe wichtige Gesetzestexte eingreift. Mit diesem Gesetz wurden die rechtlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe weiterentwickelt, um vor allem Kinder und Jugendliche aus einem belastenden Lebensumfeld besser vor Gefährdungen zu schützen, jungen Menschen mit Beeinträchtigungen und jenen, die getrennt von ihrer Familie aufwachsen, mehr Chancen auf Teilhabe zu geben und Familien zu stärken.

Unsere diesbezüglichen Themenschwerpunkte orientieren sich gemäß unserem Jahresmotto Inklusiv denken – Kinder- und Jugendhilfe bewegen weiterhin an den fünf Bereichen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen und Familien:

  1. Besserer Kinder- und Jugendschutz
  2. Stärkung von Kindern und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen
  3. Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
  4. Mehr Prävention vor Ort
  5. Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien

Da sich nach wie vor die Auswirkungen der pandemiebedingten Einschränkungen auf Kinder, Jugendliche und Familien deutlich zeigen, gilt es auch weiterhin, belastete Familien zu stärken. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen, deren Familien in prekäre Lebenslagen gerieten, muss gewährleistet werden.

Ein Schwerpunkt des Fortbildungsangebots des Fachbereichs „Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe und Dienste der Ämter“ soll daher weiterhin auf Qualifizierungen im Umgang mit Krisen LINK liegen.

Die Corona-Pandemie hat in der gesamten Gesellschaft und auch im Arbeitsfeld einen weiteren Medialisierungsschub mit teils positiven, teils negativen Auswirkungen nach sich gezogen. Auch 2025 wird es deshalb ein Veranstaltungsangebot zum Thema Medienkompetenz LINK geben.

Konkrete Veranstaltungsangebote finden Sie unter den Angebotsbereichen auf unserer Website.

Wir haben sowohl gänzlich neue Angebote für Sie konzipiert als auch bei bewährten Angeboten neue thematische Akzentsetzungen und inhaltliche Anpassungen vorgenommen. Stark nachgefragte Angebote finden sich auch in diesem Jahr wieder in unserem Angebotsportfolio. Zudem werden im Verlauf des Jahres 2023 nach Bedarf weitere Angebote entwickelt. Darüber informieren wir in unserem vierteljährig verschickten Newsletter oder auf unserer Homepage.