Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) wurden gesetzliche Veränderungen im Bereich des Kinderschutzes in Kraft gesetzt. Staatliche Institutionen sind gefordert, die Aufsicht und Kontrolle von Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sowohl innerhalb Deutschlands als auch bei Auslandsmaßnahmen zu verbessern. Institutionelle Schutzkonzepte sind nun auch bei Pflegeverhältnissen anzuwenden und der Gesetzgeber fordert eine deutlich verbesserte Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten, der Jugendstrafjustiz und weiteren wichtigen Akteuren im Kinderschutz. Ergänzend dazu sind die Jugendämter nun verpflichtet, Fachkräften, die über gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung informieren, eine Rückmeldung über eingeleitete Schritte und Maßnahmen zu geben.
Die erfolgreiche Kooperation und Vernetzung aller beteiligten Akteure stellt damit einen entscheidenden Gelingensfaktor für einen wirksamen Kinderschutz und das frühzeitige Erkennen einer möglichen Kindeswohlgefährdung dar. Gleiches gilt für unabhängige Partizipations- und Beschwerdemöglichkeiten, die nicht nur als Mittel der Stärkung von Adressaten/-innen zu gewährleisten sind, sondern als pädagogisches Prinzip in allen Phasen von Beratungs-, Hilfe- und Schutzprozessen. Das gilt auch und insbesondere in Fällen von (vermuteter) Kindeswohlgefährdung.
Die Kernprinzipien Empowerment, Partizipation und Transparenz sind in jedem Kontakt mit Adressaten/-innen, auch in komplexen und krisenhaften Situationen, zu berücksichtigen. Gleichermaßen sind die Kinder- und Elternrechte zu wahren. Vor diesem Hintergrund ist es die Aufgabe der Fachkräfte, prozessual transparent und rechtlich einwandfrei mit den Eltern und jungen Menschen über die Gefährdungseinschätzung und die Möglichkeiten zur Abwendung der Gefährdung zu kommunizieren. Die Präzisierung von Ressourcen der Familie und die Unterstützung bei deren Erweiterung zur Erfüllung der Sicherstellungspflichten bleibt die entscheidende Orientierung des fachlichen Handelns auch im Bereich des eng verstandenen Kinderschutzes – doch auch Interventionen gegen den Willen der Adressaten/-innen dienen letztlich der Unterstützung der Kinder und Jugendlichen.
Das SFBB wird auch im Jahr 2025 die beschriebenen Handlungsleitsätze unter Berücksichtigung der gesetzlichen Neuerungen in den verschiedenen Fort- und Weiterbildungsformaten schulen. Gemäß dem Jahresmotto Inklusiv denken – Kinder- und Jugendhilfe bewegen werden den Fachkräften Räume für Überprüfung und Reflexion ihrer Haltungen sowie fachlichen und kollegialen Austausch untereinander ermöglicht.
Unsere Angebote in diesem Themenfeld sind Seminare, Workshops, Netzwerkrunden und Tagungen für alle Themen rund um einen qualifizierten Kinderschutz aller Altersgruppen, angefangen von den „Frühen Hilfen“ bis hin zur Arbeit im Gefährdungsbereich mit Jugendlichen. Viele der Veranstaltungen finden in den Räumen des Fortbildungsinstitutes statt. Ergänzt wird dieses Angebot durch Online-Seminare sowie digitale Selbstlernangebote und Videos. Bei der Auswahl der Teilnehmenden wird weiterhin auf eine heterogene Zusammensetzung der Fachkräfte geachtet, um dem Netzwerkgedanken Rechnung zu tragen.
Gerne sind wir auf Anfrage bereit, regionalen Teams und Arbeitsgruppen sowohl Präsenz-Fortbildung vor Ort als auch Online-Angebote zu ermöglichen.