Mehr Prävention vor Ort

Mit der programmatischen Stärkung einer präventiv wirkenden Kinder- und Jugendhilfe intendiert das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) eine Ausweitung der lokalen Unterstützungsangebote für Eltern, junge Menschen und deren Netzwerke. Der Zugang zu Unterstützungsangeboten soll möglichst unkompliziert, direkt und niedrigschwellig sein – nach Möglichkeit zudem ohne Kenntnisnahme des Allgemeinen beziehungsweise Regionalen Sozialen Dienstes im Jugendamt.

Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es eine Infrastruktur mit attraktiven Angeboten, die zudem in direkter Nähe der Wohnorte junger Menschen und ihrer Familien sind. Dabei sollten Einrichtungen, die sie bereits kennen und ohnehin aufsuchen wie Kitas, Schulen, Nachbarschaftsheime, kommunale Beratungsstellen, Kultur- und Gesundheitseinrichtungen sowie Jugendfreizeiteinrichtungen bevorzugte Standorte sein, um eine breite und vielseitige kommunale Angebotspalette von „Hilfen vor Hilfen“ zu etablieren. Die Art der Unterstützung muss sich an den Bedarfen der Familien orientieren, ihre Spannweite kann dabei von Angeboten für Kinder zur schulischen Integration bis zu Hilfsangeboten bei spezifischen Problemen von Erziehenden reichen und im Zusammenwirken von Fachkräften und Ehrenamtlichen umgesetzt werden.

Eine Ausweitung präventiver Unterstützungsangebote in den Sozialräumen der Familien zieht auch eine veränderte Praxis in den Fachdiensten der Ämter und den Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe nach sich. So gilt es den Blick vom individualisierten Hilfeverlauf auf den „Fall im Feld“ zu weiten. Die genaue Kenntnis der Angebote für Kinder, Jugendliche und Erziehende im jeweiligen Einzugsgebiet macht es möglich, diese in der Hilfeplanung und deren Ausgestaltung zu berücksichtigen. Können sich Fachkräfte vielseitig in der Kommune vernetzen, haben sie weitere Gelegenheiten zu „fallunspezifischer“ Arbeit und können erfolgreich mit den Akteuren/-innen der niedrigschwelligen Angebote kooperieren. Darüber hinaus können sich neu abzeichnende Bedarfe über gut funktionierende lokale Netzwerke früh erfasst werden und im Zusammenwirken von öffentlichen und freien Trägern neue Angebote konzipiert werden. 

Fachkräften der Dienste der Ämter, der Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe wird auch im Jahresprogramm 2023 ein breites Angebot an Fortbildungen zugänglich sein. Sie können ihre Kompetenzen für ein sozialräumlich orientiertes Fallmanagement im Leistungs-, Überprüfungs- und Gefährdungsbereich vertiefen, ihre Fähigkeiten der gezielten Erfassung und Einbeziehung von Ressourcen in Form privater Netzwerke und sozialräumlicher Anbindungen in die Fallarbeit ausbauen oder ihre Erfahrungen in fallunspezifischer Arbeit erweitern.

Ein Team von Multiplikatoren/-innen aus der sozialarbeiterischen Praxis steht zudem bereit, auch vor Ort im Bezirk oder Landkreis Fachkräfteteams oder Kooperationsnetzwerke von Fachkräften aus öffentlichen und freien Trägern für eine sozialräumlich orientierte fallspezifische und fallunspezifische Arbeit fortzubilden. Auch gibt es das Angebot für regionale Teams von Leitungskräften, sich bei der Entwicklung bedarfsorientierter niedrigschwelliger Angebote unterstützen zu lassen.

Darüber hinaus bietet auch das Programm 2025 vielseitige Angebote zu Fragen der Hilfeplanung und -durchführung und weiteren spezifischen Themen, um Fach- und Leistungskräfte in den Fachdiensten der Ämter, den Hilfen zur Erziehung und der Eingliederungshilfe in Berlin und Brandenburg für diese wichtigen Aufgaben zu stärken.