Kinder in Pflegefamilien und Einrichtungen der Erziehungshilfe stärken

Auch in diesem Feld orientieren sich die Fortbildungsangebote an dem in Kraft getretenen Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, dessen explizites Ziel es ist, die Situation von Kindern und Jugendlichen, die getrennt von ihrer Familie aufwachsen, zu verbessern.

Gerade für die Entwicklung von Kindern in Pflegefamilien ist das Erleben emotionaler Sicherheit, fester Bindung und Zugehörigkeit entscheidend. Daher wurden in das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) und das neue Vormundschafts- und Betreuungsrecht weitreichendere Regelungen zum Schutz der Bindung von (Pflege-)Kindern aufgenommen. Dabei geht es um Bindungen zu den Eltern, Pflegeeltern, den Geschwistern, dem Vormund etc. Eltern und Pflegeeltern sollen gleichermaßen gestärkt werden, um sicherzustellen, dass das Kind mit seinen Bedürfnissen wahrgenommen wird und diese Berücksichtigung finden. Jugendämter sind deshalb angehalten, Eltern ihren Rechtsanspruch auf Beratung, Unterstützung und Förderung ihrer Beziehung zum Kind zu ermöglichen. Auch die Zusammenarbeit von Pflegeeltern mit den Eltern soll verbindlicher gefördert werden, was zur Stabilisierung des Kindeswohls beiträgt.

Zudem wurden die Möglichkeiten des Familiengerichts erweitert, um die gewachsenen Bindungen und Beziehungen von Pflegekindern zu stärken. So kann nun der Verbleib eines Kindes in seiner Pflegefamilie als dauerhafte Maßnahme angeordnet werden, wenn dies zu seinem Schutz und Wohl erforderlich ist.  

Weiterhin wurde im § 37b SGB VIII ein eigener Rechtsanspruch auf Schutz vor Gewalt in der Pflegefamilie formuliert. Damit sind die Akteure/-innen der Pflegekinderhilfe aufgerufen, neben den Regelungen zum § 8a SGB VIII präventive Schutzkonzepte vorzuhalten. Das Jugendamt hat darüber hinaus die Verpflichtung, für Pflegekinder Möglichkeiten der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten zu gewährleisten. Das SFBB wird diese Prozesse mit flankierenden Fortbildungsangeboten 2023 und in den folgenden Jahren begleiten.

Das KJSG richtet die Aufmerksamkeit jedoch nicht nur auf Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien, sondern auch auf junge Menschen in (teil-)stationärer Unterbringung, die für die Bewältigung ihrer besonderen Lebenssituation und die Entwicklung einer langfristigen Perspektive gestärkt werden sollen. Auch 2023 bietet das SFBB eine Vielfalt von Fortbildungen an, in denen über verschiedene Herangehensweisen die Fachkräfte in den Stand gesetzt werden, diesen fachlichen Anspruch umzusetzen.

Ein Schwerpunkt ist die Vorstellung von Möglichkeiten, mit sozialpädagogischen Mitteln für Kinder und Jugendliche einen sicheren Ort zu gestalten. Ein zentrales Vehikel dafür sind die professionellen Beziehungen, die Fachkräfte zu den betreuten Kindern und Jugendlichen, zum familiären Umfeld sowie untereinander aufnehmen. Zentrale Fragen dabei: Wie können Bindungen und eine förderliche Atmosphäre im Alltag der Hilfen gestaltet werden? Wie sieht der professionelle Umgang mit Beziehungsabbrüchen aus?

Wie in den vergangenen Jahren bieten wir im Rahmen unserer Fortbildungen Gelegenheit zu einer fachlichen Auseinandersetzung mit Gewalt und Aggression im Kindes- und Jugendalter an. Auch wird ein Raum dafür eröffnet, das Verhältnis von Erziehung, Macht und Zwang zu reflektieren sowie Strategien für einen produktiven Umgang damit zu entwickeln. Zudem gibt es Angebote, in denen Deeskalationsmodelle und deren strukturelle Einbindung in der (teil-)stationären Hilfe vorgestellt und Fachkräfte unterstützt werden, Gruppenprozesse zu gestalten, auf Konflikte produktiv einzugehen und zu deeskalieren.

Auch 2025 wird es die Gelegenheit geben, in unseren Fortbildungen die eigene professionelle Haltung weiterzuentwickeln. Fachkräfte können in geschützten Räumen ihr Vorurteilsbewusstsein reflektieren und an einer Gesprächsführung auf Augenhöhe sowie an der Gestaltung von Nähe und Distanz arbeiten.

Verschiedene Veranstaltungsformate beschäftigen sich mit der Frage, wie Partizipation von jungen Menschen in der Hilfeplanung und in den Einrichtungen gefördert wird. Die Etablierung von Ombudschaft und die Perspektive von Careleavern wird dabei berücksichtigt. Andere Veranstaltungen sollen ermutigen, den organisatorischen Rahmen von Hilfsangeboten mitzugestalten und selber neue Angebote zu entwickeln.

Zudem werden Fachkräfte die Möglichkeit haben, sich zu den rechtlichen Rahmenbedingungen (teil-)stationärer Unterbringung wie Datenschutz und Aufsichtspflicht zu informieren.