Das 2021 verabschiedete KJSG formuliert eindeutig den Anspruch auf Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Beeinträchtigung. Dies soll über Veränderungen im SGB VIII und IX erreicht werden. Der Gesetzgeber hat sich für die lang erwartete große Lösung entschieden – eine einheitliche sachliche Zuständigkeit für alle Kinder- und Jugendlichen – was den Raum für eine tatsächlich inklusiv agierende Kinder- und Jugendhilfe eröffnet. Die damit einhergehenden institutionellen Veränderungen sollen im Rahmen eines Drei-Stufen-Modells vorgenommen werden, sodass Dienste und Einrichtungen sich schrittweise auf die ab 2028 vorgesehene einheitliche Zuständigkeit vorbereiten können.
Immer mehr Akteure/-innen und Interessenvertretungen haben sich dieses Themas in neuer Qualität angenommen, in vielen Bereichen wurden Barrieren abgebaut oder verringert. Doch auch im Jahr 2025 werden die Herausforderungen der Umsetzung insbesondere auf struktureller Ebene zu begleiten sein. Dienste und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sind von einer inklusiven Praxis oft immer noch entfernt. Behinderungen gelten zum Teil als Ausschlusskriterium, junge Menschen in einem Angebot der Hilfen zur Erziehung zu berücksichtigen. So ist es bis heute nur unter erschwerten Bedingungen möglich, Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen in Krisensituationen in Obhut zu nehmen oder sie in stationären Betreuungsformen gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen ohne Beeinträchtigungen zu betreuen. Hier stoßen Systeme aufeinander – nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch aus Gründen professioneller Identität. Zudem mangelt es häufig an Wissen über die Leistungsangebote des jeweils anderen Systems.
Vor diesem Hintergrund müssen sich die beiden Leistungssysteme so verändern, dass sie jeweils eine am Bedarf und Willen des jungen Menschen und seiner Familie ausgerichtete Förderung möglichst in der gleichen Einrichtung ermöglichen.
Die nun im KJSG formulierte Anforderung „Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Beeinträchtigung“ wird in den nächsten Jahren für Praxisimpulse sorgen in den Bereichen:
Auch im Jahr 2025 wird vor dem Hintergrund unseres Jahresmottos Inklusiv denken – Kinder- und Jugendhilfe bewegen der Anspruch einer tatsächlich inklusiv agierenden Kinder- und Jugendhilfe unsere Angebote prägen. Für das SFBB als Landesfortbildungsinstitut bedeutet das, zunächst Informationen sowie Qualifizierungen zur Gesetzesumsetzung bereitzustellen. Es gilt jedoch auch, die gesetzliche Umsetzung sowie die strukturellen Veränderungen in den jeweiligen Organisationen in der Tiefe zu behandeln. Dabei soll die Fortbildung nicht nur Systeme in der Entwicklung begleiten, sie nimmt gleichermaßen auch eine vorantreibende Rolle ein. Wir sehen uns in der Pflicht, durch die Konzeptionierung von Fortbildungen die Entwicklung von Hilfen aus einer Hand angemessen aufzufangen, in bedarfsgerechte und systemübergreifende Fortbildungsformate umzusetzen und die Praxis von Fach- und Führungskräften dahingehend zu begleiten. Dabei werden folgende Themen berücksichtigt: