Im Sinne der Verwirklichung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe setzt das zum 10.06.2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz Partizipation von Kindern, Jugendlichen und Eltern als grundlegendes Gestaltungsprinzip ein. In § 11 SGB VIII (1) ist festgelegt, jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Es muss sichergestellt sein, dass die Angebote auch für junge Menschen mit Behinderungen zugänglich und nutzbar sind. Junge Menschen sollen selbstbestimmt agieren und damit gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilhaben können.
Für die Kinder- und Jugendarbeit bedeutet das die konsequente Öffnung aller Einrichtungen und die Reduzierung möglicher Barrieren für alle Kinder und Jugendlichen, ob mit oder ohne Beeinträchtigungen. Die Kinder- und Jugendarbeit kann hierfür auf ihre umfangreichen Erfahrungen und Kompetenzen in der Arbeit mit vielfältigen und heterogenen Zielgruppen aufbauen, gerade was die Arbeit mit kulturell, national und religiös unterschiedlichen Kindern und Jugendlichen betrifft. Dennoch sind im Hinblick auf die inklusive Qualitätsentwicklung auch in diesem Arbeitsfeld noch viele Herausforderungen zu bewältigen.
Darüber hinaus setzt das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz mit einer expliziten und veränderten differenzierten Benennung der vielfältigen Zielgruppen in § 9.3 neue Schwerpunkte. Darin wird formuliert, dass die unterschiedlichen Lebenslagen von Mädchen, Jungen sowie transidenten, nicht-binären und intergeschlechtlichen jungen Menschen zu berücksichtigen und Benachteiligungen abzubauen sind und die Gleichberechtigung der Geschlechter zu fördern ist. Das Handbuch Qualitätsmanagement der Berliner Jugendfreizeiteinrichtungen setzt zudem den Maßstab für queere Bildung.
Zunehmende Bedeutung erhält auch das Feld der Schulsozialarbeit – als wichtiger Teil der Kooperation von Jugend(sozial)arbeit und Schule. Dies zeigt sich in der expliziten Nennung der Schulsozialarbeit im Kinder- und Jugendhilferecht in § 13a des SGB VIII. In Berlin wird die Bedeutung der Kooperation noch durch das neue Berliner Schulgesetz (§ 5) verstärkt, in dem die Öffnung der Schule und die Kooperation mit der Jugendhilfe verankert sind.
Die Schwerpunkte des Fortbildungsprogramms 2025 im Fachbereich Jugend(sozial)arbeit sind Inklusion und Prävention, Partizipation und Demokratiebildung sowie Kinderrechte und Kinderschutz. Sie folgen dem Bildungsauftrag der Kinder- und Jugendarbeit („Bildung ist mehr als Schule“) und beziehen sich auf unser Jahresmotto: Inklusiv handeln – Kinder- und Jugendhilfe bewegen. Veranstaltungen zu diesen Schwerpunkten sind in allen Themenfeldern des Fachbereichs zu finden.
Die Fort- und Weiterbildung von Fachkräften im Feld hat eine wichtige Steuerungs- und Unterstützungsfunktion. Sie bietet ihnen bedarfsgerechte Angebote und Möglichkeiten des Fachaustausches, das Kennenlernen neuer Methoden, Formate und Themen sowie durch Best-Practice-Beispiele viele Potenziale, um den Bildungsauftrag umzusetzen. Mit vielfältigen Fortbildungen wird ein fachlicher Austausch über Potenziale und Handlungsoptionen im Umgang mit Diversität, Intersektionalität sowie Diskriminierungssensibilität ermöglicht und gefördert.
Das SFBB reagiert auf die komplexer werdenden Herausforderungen und Qualifizierungsbedarfe auch angesichts der anhaltenden Pandemie durch Fortbildungsangebote, die größtenteils wieder im Präsenzbetrieb und bedarfsgerecht in digitalen Formaten stattfinden und die unterjährig nachgesteuert werden.
Nach einer umfassenden Bedarfsermittlung mit allen relevanten Akteuren/-innen im Feld und der Evaluation der Seminare und Veranstaltungen des Vorjahres haben wir für 2025 ein Fortbildungsprogramm zusammengestellt, das neue Themen und Aufgaben ebenso integriert wie fortgesetzte beziehungsweise dauerhafte Bedarfe umfasst.
Wir haben folgende Gliederung vorgenommen, die einzelnen Themen und Schwerpunkte der Kapitel werden jeweils unter den Kapitelüberschriften genauer ausgeführt:
Darüber hinaus werden unterjährig weitere Veranstaltungen geplant, die in unserem Newsletter und auf der Homepage veröffentlich werden.
Ihnen fehlt ein bestimmtes Angebot und/oder Sie haben Anregungen und Fragen? Bitte wenden Sie sich hierfür an die zuständigen Fortbildungsreferenten/-innen im Fachbereich. Wir sind jederzeit offen für zusätzliche Bedarfe und Anregungen.